Lieber Besucher,
das Bild vom Aufsichtsrat hat sich als Folge der letzten Krisen massiv verändert. Der nationale und europäische Gesetzgeber verschärft die Pflichten und Aufgaben und damit auch die Anforderungen an den Aufsichtsrat deutlich. Der Ruf zur Professionalisierung des Aufsichtsrats wird immer lauter. Als erfahrener Aufsichtsrat fühle ich mich in der Pflicht diese Professionalisierung voranzutreiben, da ich davon überzeugt bin, dass das duale Unternehmensführungssystem mit Vorstand auf der operativen und Aufsichtsrat auf der überwachenden und beratenden Seite sehr wertvoll für unser Wirtschaftssystem ist.
Ich habe mich entschieden, meine ganze Erfahrung und mein Knowhow in die Aufsichtsratsarbeit einzubringen und mich als professioneller Aufsichtsrat zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es mir sehr wichtig neben dem fachlichen Imput auch meine Fähigkeiten als Wirtschaftsmediator ins Gremium einzubringen. Zugleich wirke ich über sich entwickelnde berufsständische Organisationen mit, damit sich die Profession des Aufsichtsrates festigt. Auch gebe ich im Rahmen einer Dozententätigkeit mein Wissen und meinen breiten Erfahrungsschatz an junge Studenten weiter.
Ich habe es mir deshalb auch zum Ziel gemacht, Informationen zu meiner Person zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich selbst ein Urteil über mich bilden können. Auch werde ich immer wieder Stellungnahmen zu aktuellen finanzwirtschaftlichen und Corporate Goverance Themen veröffentlichen. Damit hoffe ich dem noch weitverbreiteten Klischee des „Abnickers im Aufsichtsrat“ entgegenzuwirken und einen positiven Beitrag zu leisten.
Auf meiner Webseite finden Sie Informationen zu meinen aktuellen Mandaten, meinem Lebenslauf und meiner Berufserfahrung. Darüber hinaus veröffentliche ich gelegentlich Stellungnahmen und gebe Hinweis auf weiterführende Veranstaltungen.
Mit bestem Gruß
Ihr Reiner Meisinger
© Dr. Reiner Meisinger
Dr. Reiner Meisinger ist erfahrener Aufsichtsrat, Wirtschaftsmediator und Hochschuldozent mit über 30-jähriger Berufserfahrung. Zuletzt war er als Bereichsvorstand einer deutschen Großbank für einen Großteil der Financefunktion zuständig. Er ist ausgewiesener Bankenexperte und unabhängiger Financial Expert i.S. § 100 Abs. 5 AktG. Er hat aufgrund seiner langjährigen Verantwortung für das Beteiligungsportfolio der Bank fundierte Kenntnisse in diversen Branchen.